GTC

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der FOTEX Medien Agentur GmbH für Rights Managed Bildmaterial

A.    Allgemeines
1.    Mit der Lieferung oder dem Download von Rights Managed-Bildmaterial (im folgenden RM) der FOTEX Medien Agentur GmbH, Hamburg (im folgenden FOTEX) wird das vorliegende Vertragsverhältnis gegründet.

2.    Alle Angebote, elektronischen Bildübermittlungen, Lieferungen, Lieferungen auf Datenträgern sowie die Vergabe von Nutzungsrechten sind an die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) von FOTEX gebunden und erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv.

3.    Abweichende Bedingungen (Exklusivität, Sperrfristen etc.) und Sondervereinbarungen bedürfen immer der schriftlichen Bestätigung durch FOTEX auf dem Lieferschein, in einer gesonderten Vereinbarung sowie der Honorarrechnung.

4.    Abweichenden Geschäftsbedingungen des Bildnutzers in Bestellformularen, Lieferbestätigungen etc. wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen des Bildnutzers gelten ausschließlich bei gesonderter, schriftlicher Bestätigung durch FOTEX.

5.    Bei Ablehnung der FOTEX-AGB kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Jedweder Bezug sowie die Nutzung von FOTEX-Bildmaterial ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gilt als widerrechtlich und ist untersagt.

6.    Reklamationen, den Inhalt der Lieferungen betreffend, werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt bei FOTEX schriftlich geltend gemacht werden. Reklamationen zu technischen oder sonstigen Mängeln müssen binnen sieben Werktagen nach Erhalt schriftlich bei FOTEX geltend gemacht werden. Eine Haftung seitens FOTEX ist bei unterlassener bzw. nicht fristgerechter Reklamation ausgeschlossen.

7.    Für den Erwerb der Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für die werbliche Verwendung von Bildern mit Personen ist eine schriftliche Freigabe durch FOTEX erforderlich.

8.    FOTEX ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt, wenn die Angaben des Bildnutzers zur Bildverwendung nicht mit der tatsächlichen Nutzungsart übereinstimmen. Die Nutzungsfreigabe gilt in diesem Fall als nicht erteilt.

9.    Das gesamte von FOTEX bezogene Bildmaterial bleibt Eigentum von FOTEX bzw. des Urhebers. Die Zurverfügungstellung gilt ausschließlich für die Ausübung der vorher für die geplante Bildnutzung vereinbarten Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts.

10.   Alle von FOTEX bezogenen Bilder sind mit Bildnummer und Urhebernachweis gekennzeichnet. Der Bildnutzer hat sicherzustellen, dass diese Informationen immer am Bildmaterial verbleiben.


B.    Honorare / Nutzungsvereinbarungen
1.    Jede Verwendung von RM-Bildmaterial - auch als Teil einer Montage, Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Layout-Zwecke und Kundenpräsentationen - ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen, schriftlichen Nutzungsfreigabe durch FOTEX.

2.    Das Nutzungshonorar ist vor der Verwendung des Bildmaterials zu vereinbaren. Das Nutzungshonorar richtet sich nach Verwendungszweck, Auflagenhöhe, Verbreitungsgebiet und Aufmachung des Bildmaterials. Wird keine vorherige Honorarvereinbarung getroffen, gelten die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

3.    Alle Honorar- und Preisvereinbarungen verstehen sich als Nettobeträge zzgl. Künstlersozialversicherungsabgabe und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

4.    Eine Honorarvereinbarung gilt nur für die einmalige Veröffentlichung für den vereinbarten Zweck und Umfang der ersten Auflage im vereinbarten Sprachraum lt. Nutzungsfreigabe. Jede nochmalige sowie weitergehende Verwendung (z.B. in Prospekten, Werbung, Klappentexten, Rezensionen, Nachdrucken, Lizenzausgaben wie z.B. in Buchgemeinschaften, Leseringen etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens FOTEX. Dies gilt auch für die Abbildung des mit dem von FOTEX bezogenen Bildmaterial geschaffenen Mediums in einem neuen Medium. Gesondert vereinbarte Exklusivrechte, Sperrfristen etc. bedingen einen ebenfalls gesondert zu vereinbarenden Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.

5.    Nutzungshonorare sind spätestens bei Verwendung (Drucklegung, Ausstrahlung etc.) des Bildmaterials im damit geschaffenen Medium fällig.

6.    Vom Bildnutzer beim Bezug von FOTEX-RM-Bildmaterial geltend gemachte Exklusivrechte und Sperrfristen müssen binnen 24 Stunden nach Erhalt des Bildmaterials vom Bildnutzer schriftlich bestätigt werden. Bei nicht erfolgter Bestätigung werden die für den Bildnutzer reservierten Exklusivrechte und Sperrfristen hinfällig.

7.    FOTEX ist berechtigt, dem Bildnutzer die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, sobald der Bildnutzer eine vollständige oder teilweise Nutzung des bezogenen Bildmaterials bekundet, auch wenn die Nutzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.

8.    Von FOTEX gestellte Honorar-Rechnungen und vom Bildnutzer gezahlte Nutzungshonorare können nicht nivelliert bzw. zurückerstattet werden, auch wenn die vorgesehene Nutzung oder sonstige Verwendung des Bildmaterials aufgrund nicht von FOTEX verschuldeter Umstände nicht erfolgt.

9.    Honorarzahlungen werden immer unter der Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer geleistet. Ist keine Rechnungsnummer verfügbar (z.B. bei Selbstzahlung über Anstrich), müssen in der Abrechnung genaue Angaben zur Bildverwendung gemacht werden (Bild mit Bildnummer, Publikation, Verwendung an welcher Stelle etc.). Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für die durch FOTEX erfolgte Recherche der notwendigen Angaben erhoben werden.

10.   Der ursprüngliche Bildnutzer wird durch von ihm gewünschtes Umschreiben einer Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger im rechtlichen Sinne nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.

11.   Erlaubte Bildverwendungen, die hinsichtlich einer spätere Nutzung nicht als honorarpflichtig gelten:

       a) temporäre Archivierung von übertragenen Bilddaten in einer Offline-Datenbank für einen Zeitraum 8 Wochen (für Printmedien), 6 Monaten (für werbliche Nutzung);

       b) Thumbnails und Previews sowie Bilddaten von CD-ROM zur Wiedergabe auf Bildschirmen und Ausdrucken zum Zwecke der Bildauswahl, internen Präsentation, internen Sichtung, Erstellung von Besprechungsunterlagen, Layout.


C.    Gebühren, Kosten
1.    Pro Einzeldownload druckfähiger Bilddaten (High Resolution): 10,30 €

2.    Digitale Übertragung in High Resolution innerhalb Deutschlands: 11,00 €

       jedes weitere Bild: 5,50 €

3.    Alternative zu C.1.: Downloadpauschale mtl.: 150,00 €

4.    Wird von werblichen Bildnutzern für bezogene High Resolution Bilddaten keine Nutzungsabsicht innerhalb von 2 Monaten an FOTEX übermittelt, ist FOTEX berechtigt, vorbehaltlich des späteren Nutzungshonorars pro Bild eine Layoutgebühr von 30,00 € in Rechnung zu stellen. Bei Bildnutzung wird die Layoutgebühr pro Bild mit dem Nutzungshonorar verrechnet.

5.    Für das Umschreiben einer Rechnung auf Wunsch des Auftraggebers wird eine Aufwandpauschale von 5,50 € berechnet.

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. ges. MwSt.


D.    Verwertungs- und Urheberrechte, Nutzungs- und Haftungsbeschränkung
1.    Die Nutzungsvereinbarung überträgt lediglich das Nutzungsrecht am Bild. Das fotografische Urheberrecht bleibt davon unberührt. Dies gilt insbesondere für Bilder, die einem erweiterten Urheberschutz unterliegen (z.B. Motive der bildenden und darstellenden Kunst). Hier obliegt die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen dem Bildnutzer.

2.    Die zeitlich unbegrenzte digitale Speicherung von High Resolution Bilddaten sowie Herstellung von Duplikaten und Abzügen ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Duplikate oder Bilddateien, die für die Erstellung der vereinbarten Nutzung temporär erzeugt wurden, sind sofort nach Verwendung zu vernichten bzw. zu löschen. Bei Speicherung der Bilddaten muss sichergestellt werden, dass alle IPTC Informationen im jeweiligen Bild verbleiben.

3.    Eine Weitergabe des von FOTEX bezogenen Bildmaterials, von Kopien oder Duplikaten sowie von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Bildnutzer ist FOTEX gegenüber bzgl. der Speicherung von High Resolution Bilddaten, angefertigter Kopien, Abzüge und Duplikate auskunftspflichtig.

4.    Bei Nichtbeachtung von Sperrvermerken (auf dem Lieferschein oder im Bild enthaltenen Datei Informationen (IPTC)) haftet der Bildnutzer in vollem Umfang. Aufnahmen von Personen des öffentlichen Interesses dürfen nur für Pressezwecke verwendet werden. Der Bildnutzer ist verpflichtet, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) zu beachten. Eine Freigabe für Werbung (z.B. Beziehung zu einem bestimmten Produkt), Verkaufsförderung, Merchandising sowie zu weiterer kommerzieller Verwendung bedarf der schriftlichen Genehmigung von FOTEX und der abgebildeten Personen. Das gleiche gilt bei tendenzfremder oder textlicher Unterstellung. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung durch den Bildnutzer ist dieser Dritten gegenüber allein schadenersatzpflichtig.

5.    FOTEX haftet nicht für für Ausfälle, Schäden oder Verluste, die durch unterbliebene Bildlieferung, Mängel in der Eignung von elektronischen Bilddaten oder fehlerhafter Bildbeschreibung entstehen, solange FOTEX weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

6.    FOTEX behält sich die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften vor. Klauseln, nach denen mit der Zahlung eines Honorars zur Bildnutzung die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, werden von FOTEX nicht anerkannt.

7.    Im Bereich des "Model Released" kann FOTEX nicht dafür garantieren, dass eine geeignete Genehmigung für die vom Bildnutzer beabsichtigte Nutzung des Bildes vorliegt, außer diese wird von FOTEX schriftlich zugesichert. Ohne Vorliegen dieser schriftlichen Erlaubnis ist jegliche Haftung ausgeschlossen, solange FOTEX weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

8.    Für Verwendungen von Bildmaterial, auf denen Markenzeichen, Handelsmarken, markenrechtlich geschützte Produkte, Designs oder Grafiken abgebildet sind, übernimmt allein der Bildnutzer die Verantwortung für die Einholung der notwendigen Genehmigungen zur vorgesehenen Bildnutzung. Für etwaige Rechtverletzungen in diesem Bereich haftet FOTEX nicht.

9.    Die Nutzung von FOTEX-Bildmaterial zum Zwecke der Propagierung oder Illustrierung pornografischer, gewaltverherrlichender, politisch verfassungswidriger, menschenfeindlicher, denunziativer sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verletzender Inhalte ist strengstens untersagt. Jedwede Bildnutzung in dieser Form wird von FOTEX polizeilich angezeigt. FOTEX haftet grundsätzlich und ausdrücklich nicht für derartige Bildnutzungen und deren zivil- und strafrechtliche Folgen.


E.    Urhebervermerk, Belegexemplar
1.    Für jede Bildnutzung gelten neben der Anerkennung der FOTEX-AGB und den schriftlich getroffenen Vereinbarungen zwischen FOTEX und dem Bildnutzer stets auch die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie des Wettbewerbs-, Markenzeichen- und Gebrauchsmusterrechts.

2.    FOTEX verlangt zu jeder Bildnutzung den Urheber- bzw. Agenturvermerk im Sinne § 13 UrhG in einer Weise, dass kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Der Bildnutzer stellt FOTEX von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter frei.

3.    Der Verwender ist verpflichtet, zwei vollständige Belegexemplare gemäß § 25 Verlagsrecht kostenlos zu liefern. Die analoge Gültigkeit und Anwendung für § 26 des Gesetzes über das Verlagsrecht (Vorzugspreis) gilt als vereinbart.


F.    Datenbank-Nutzung
1.    Allen FOTEX-Kunden steht der Zugang über Internet auf die FOTEX-Bilddatenbank zur Verfügung. Für High Resolution Downloads und die Nutzung aller Funktionen ist eine Anmeldung und die Freigabe durch FOTEX notwendig. Nach Prüfung der Zugangsdaten erhält der User ein Password für den Log-In und eine Kundennummer.

2.    Für alle Kosten, Schäden und Honorar-Ansprüche seitens FOTEX, die aus der Nutzung und evtl. auch unberechtigten Nutzung des Passwortes und der Kundennummer durch Dritte entstehen, haftet allein der Kunde.

3.    Der Zugang zur Bilddatenbank und die Recherche sind kostenfrei. Für den Download oder Versand der bestellten Bilddaten werden Downloadgebühren lt. Abschnitt C., Punkt 1. in Rechnung gestellt. FOTEX haftet nicht für Serverausfälle und übernimmt keinerlei Haftung und Gewährleistung für Schäden, die sich aus technischen Störungen der Datenbank ergeben.

4.    FOTEX behält sich das Recht vor, Kunden zu sperren sowie die Freigabe bzw. Zusendung angeforderter Log-In Daten zu verweigern.


G.    Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz
1.    Durch Schadensersatzleistungen, Vertragsstrafen oder durch die Bezahlung der unter Abschnitt F., Punkt 2. aufgeführten Kosten (außer Honorar-Ansprüchen), erwirbt der Bildnutzer weder Eigentum noch Nutzungsrechte am FOTEX-Bildmaterial.

2.    Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Bildmaterials durch den Kunden, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung jeglicher Art von Kopien und Duplikaten, die nicht schriftlich mit FOTEX vereinbart sind, sowie Weitergabe derselben an Dritte, wird ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig. Dies gilt vorbehaltlich der zusätzlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen seitens FOTEX.

3.    Bei nachgewiesener, nicht vereinbarter Unterlassung des Urheber- und/oder Agenturnachweises bei der Bildnutzung wird ein Zuschlag zum Nutzungshonorar in Höhe von 100% des Nutzungshonorares fällig. Dies gilt nicht für Anzeigen, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen.


H.    Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
1.    Sämtliche Nebenrechte bleiben vorbehalten.

2.    Alle von FOTEX gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar.

3.    Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4.    Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Hamburg.

5.    Bei Ungültigkeit eines Artikels behalten die anderen Artikel Gültigkeit und der ungültige Artikel wird durch einen entsprechend gültigen ausgetauscht, der dem Zweck dieser Geschäftsbedingungen entspricht.

6.    Der Bildnutzer ist damit einverstanden, dass FOTEX die personenbezogenen Daten, soweit sie sich auf die Geschäftsbeziehungen beziehen, speichert und in hauseigenen EDV intern verarbeitet.

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